13 December 2024

Autor: Jean-Pierre Külling, Dietlikon, Schweiz

Gesetzesänderungen 2025: Das müssen Schweizer KMU jetzt wissen

Das Jahr 2025 bringt wichtige Gesetzesänderungen mit sich. Im Zentrum stehen Anpassungen bei der Mehrwertsteuer (MWST), bei der Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen und bei den Sozialversicherungen. In diesem Artikel erfährst du, welche Änderungen für dein KMU wichtig sind und wie du dich optimal vorbereiten kannst.


Revision des Mehrwertsteuergesetzes: einfacher, digitaler und flexibler

Jährliche Abrechnung

  • Ab dem 1. Januar 2025 kannst du die Mehrwertsteuer auf Antrag jährlich abrechnen, wenn dein Jahresumsatz CHF 5’005’000 nicht übersteigt.
  • Der Antrag muss bis spätestens Februar 2025 über das ePortal der ESTV eingereicht werden. Du erhältst auch direkt über das Portal eine Rückmeldung.
  • Die Jahresabrechnung muss bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht und bezahlt werden.
  • Hinweis: Die Akontozahlungen bleiben bestehen und sind vierteljährlich oder halbjährlich auf der Steuerforderung des Vorjahres zu entrichten.

Tipp: Eine jährliche Abrechnung kann für Unternehmen mit stabiler Liquidität vorteilhaft sein. Prüfe, ob sich die Umstellung für dich lohnt und kläre die Details rechtzeitig mit deinem Treuhänder ab.


Saldosteuersatzmethode

  • Neu kannst du mehr als zwei Saldosteuersätze anwenden, wenn die jeweiligen Tätigkeiten mindestens 10 Prozent deines gesamten steuerbaren Umsatzes ausmachen.
  • Die Mischbranchenregelung und die 50-Prozent-Regel entfallen.
  • Wichtig: Wechsel von der Ist- zur Saldosteuersatzmethode? Dann sind Vorsteuerkorrekturen notwendig.


Online-Pflicht

  • Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ihre Abrechnungen elektronisch über das ePortal der ESTV einreichen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Grösse oder Branche.
  • Die Einreichung der Abrechnungen in Papierform entfällt vollständig. Die Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die notwendige technische Infrastruktur verfügen, um die Anforderungen zu erfüllen.
  • Es gibt keine Übergangsfristen. Wenn du deine Buchhaltung bisher manuell oder nicht digitalisiert führst, ist es ratsam, rechtzeitig auf eine geeignete Software umzusteigen.

Tipp: Prüfe frühzeitig, ob deine aktuelle Buchhaltungssoftware mit dem ePortal kompatibel ist. Nutze die Testmöglichkeiten im ePortal, um deine Prozesse vorab auf die Online-Abrechnung umzustellen. Weitere Informationen und Anleitungen findest du direkt bei der ESTV: Zur ESTV.


Missbräuchliche Konkurse: Strengere Regeln für mehr Transparenz

  • Handelsregisterämter können bei Verdacht die Erneuerung der Verzichtserklärung auf eine Revisionsstelle verlangen.
  • Neu: Öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge werden im Konkurs konsequent vollstreckt.

Tipp: Buchhaltung und Dokumentation sichern, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und auf Rückfragen vorbereitet zu sein.


Sozialversicherungen: Höhere Leistungen, angepasste Grenzbeträge

Neue Beträge ab 2025

  • Der Grenzbetrag für geringfügige Einkommen steigt auf CHF 2’500.
  • Die Kinderzulagen werden auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen auf CHF 268 erhöht. Die Arbeitgeber müssen diese Änderungen automatisch anwenden.
  • Der BVG-Koordinationsabzug wird auf CHF 26’460 und die obere Lohngrenze auf CHF 90’720 angepasst.
  • Neu: Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag wird auf CHF 530.
  • Die AHV/IV-Renten werden um 2,9% erhöht.


Steuerabzüge und Nachzahlungen

  • Maximaler Steuerabzug für Vorsorgeleistungen CHF 7’258.
  • Ohne Anschluss: CHF 36’288.
  • Neue Möglichkeit: Ab 2025 sind Nachzahlungen in die Säule 3a bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich.

Tipp: Plane Nachzahlungen in die Säule 3a gezielt, um von Steuervorteilen zu profitieren. Sprich mit deinem Treuhänder über die beste Strategie für dein Unternehmen.


Weitere Neuerungen und Digitalisierung

  • Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch 2025 bei 1,25 Prozent.
  • Neuregelung der Zuschüsse: Als Subventionen deklarierte Gelder führen zu einer Vorsteuerkürzung.
  • Emissionsrechte: Der Erwerb von CO₂-Zertifikaten zwischen Schweizer Unternehmen unterliegt neu der Bezugsteuer.
  • Digitalisierung: Ab 2025 können Erwerbsersatzansprüche online geltend gemacht werden.

Tipp: Stelle sicher, dass deine Buchhaltungssoftware und -prozesse für die Digitalisierung bereit sind. So kannst du Zeit sparen und manuelle Fehler reduzieren.


Fazit: Frühzeitig planen und gut vorbereitet sein

Die Gesetzesänderungen 2025 bringen viele Neuerungen mit sich, die KMU betreffen. Damit du gut vorbereitet bist, solltest du folgende Punkte beachten:

  1. Ist eine jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für dein Unternehmen sinnvoll?
  2. Kannst du von der neuen Saldosteuersatzmethode profitieren?
  3. Sind die Kinder- und Ausbildungszulagen in deinem Betrieb korrekt angepasst?
  4. Planst du Nachzahlungen in die Säule 3a?
  5. Ist deine Buchhaltungssoftware auf die neuen Online-Anforderungen vorbereitet?

Tipp: Kläre offene Fragen frühzeitig mit deinem Treuhänder oder deiner Steuerberaterin. Plane am besten ein Beratungsgespräch ein, damit dein KMU optimal auf die Änderungen vorbereitet ist.


Bei spezifischen Fragen oder Problemen in Ihrem Unternehmen steht Ihnen JPK.CONSULTING gerne zur Verfügung.