Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der JPK.CONSULTING (Auftragnehmer) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:
- Beratung, Begleitung und Unterstützung im Rechnungswesen und Lohn/HR
- Beratung, Begleitung und Einführung von ERP Systemen und SaaS-Lösungen
- Erstellen von Homepage
- Prozess- und Ablaufanalysen
- Unterstützung Coaching von StartUp-Firmen
- Coaching
- Projektmanagement
§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang
2.1. Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.
2.3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.
2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.
2.5. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
§ 3 Leistungsänderungen
3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsvorlagen des Auftraggebers im Rahmen des Zumutbaren Rechnung zu tragen.
3.2. Soweit sich die Realisierung der gewünschten Änderungen sich auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.
3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung verlangen.
§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz
4.1. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftragsgebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.
4.2. Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.
4.3. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahme der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen /Aufrechnung
6.1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeiten aufgewendeten Zeiten berechnet. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen.
6.2. Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisangaben des Auftragnehmers. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr.
6.3. Zahlungskonditionen: Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung innert 10 Tagen fällig.
6.4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.
6.5. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderung zulässig.
§ 7 Mängelbeseitigung
7.1. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung.
§ 8 Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Unterauftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässigen verursachten Schäden.
8.2. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen.
8.3. Vertragliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
9.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertragliche vereinbarten Zwecke verwendet und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
9.2. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschliessliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Treuepflicht
10.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
10.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Unterauftragnehmer des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.
§ 11 Höhere Gewalt
11.1. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweiligen Partei, die Erfüllung ihrer Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
§ 12 Beendigung des Vertrages
12.1. Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung
§ 13 Kündigung
13.1. Soweit nicht anders vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.
13.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 14 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen
14.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismässig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
14.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im übrigen zehn Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 Sonstiges
15.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
15.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschliesslich das Schweizer Recht.
15.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
§ 16 Gerichtsstand und salvatorische Klausel
16.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
16.2. Diese AGBs unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den AGBs ist Bülach (Schweiz).
16.4. Sollte eine der Bestimmungen der AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGBs als solche nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine solche, die die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit getroffen hätten.
§ 17 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
17.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vom Stand 01.01.2020 und mit diesem Datum gültig.